Mit der Baustellenverordnung (BaustellV * ) vom 10. Juni 1998 ** ist der Bauherr als Veranlasser eines Bauvorhabens gesetzlich verpflichtet, bereits während der Planungsphase und später während der Ausführungsphase einen oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen.
dba ist Ihr qualifizierter Partner, der Sie bei der Wahrnehmung dieser Pflichten berät und unterstützt.
Als zertifizierter Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz nach der Baustellenverordnung und den Vorgaben der RAB 30 Anlage C kann dba Ihnen alle Leistungen nach der Baustellenverordnung anbieten.
- Diese Verordnung dient in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz der Umsetzung der EG-Richtlinie 92/57/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz (Achte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABI.EG Nr. L 245 S.6)
- erschienen im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 18. Juni 1998